Neue STIKO Empfehlung für die Meningokokken Impfung A, C, W, Y
Seit Ende 2025 empfiehlt die STIKO für alle Jugendlichen ab dem 12. Geburtstag die Impfung gegen Meningokokken A, C, W, Y - unabhängig von ihrem bisherigen Impfstatus gegen Meningokokken C (egal ob mit Mono- oder Kombinationsimpfstoff geimpft).
Invasive Meningokokken-Erkrankungen treten in Deutschland zwar selten auf, verlaufen jedoch häufig schwer und können zu bleibenden Spätfolgen und Todesfällen führen. Hauptverursacher für invasive Erkrankungen sind in Deutschland die vier Untergruppen der Meningokokken (Serogruppen) B, C, W und Y – allesamt durch Impfungen vermeidbar. In Deutschland werden bislang vor allem monovalente Impfstoffe gegen die Serogruppen B und C eingesetzt.
Die STIKO empfiehlt allen Kindern und Jugendlichen im Alter von 12 bis 14 Jahren eine Impfung gegen Meningokokken der Serogruppen A, C, W und Y (MenACWY) mit einer Dosis eines quadrivalenten Konjugatimpfstoffs. Nachholimpfungen sollen bis zum 25. Geburtstag erfolgen.
Mit der Einführung der MenACWY-Impfung entfällt die bisherige Standardimpfung gegen Meningokokken C (MenC) im Kleinkindalter. Die Zahl invasiver Erkrankungen durch Serogruppe C ist in den letzten Jahren in Deutschland kontinuierlich gesunken. Aktuell werden invasive Meningokokken-Erkrankungen durch MenC nur noch in Einzelfällen beobachtet, sodass der Nutzen einer Impfung im Kleinkindalter nach dem vollendeten ersten Lebensjahr als sehr gering eingeschätzt wird.
Seit 2024 empfiehlt die STIKO jedoch die Standardimpfung von jungen Säuglingen gegen Meningokokken B (MenB), da diese Serogruppe derzeit das höchste Erkrankungsrisiko im frühen Kindesalter verursacht.
Wichtige Information zur Organisation der Impfung gegen Meningokokken A, C, W, Y
Mit Inkrafttreten der neuen Schutzimpfungs-Richtlinie zur Impfung gegen Meningokokken A, C, W, Y hat der G-BA die Empfehlung der STIKO für diese Impfung für Kinder und Jugendliche im Alter von 12-24 Jahren umgesetzt.
Die Verhandlung mit den Krankenkassen in M-V wurden aufgenommen, um eine regionale Impfvergütung zu vereinbaren. Bislang muss diese Impfung aber als Privatleistung mittels GOÄ den Patienten bzw. deren Eltern in Rechnung gestellt werden. Die verauslagten Mittel werden dann von der jeweiligen Krankenkasse gegen Rechnungsvorlage erstattet.
Die Gesamtkosten für die Impfleistung betragen 32,16 Euro.
Vor dem Impftermin wird ein Privatrezept über den Impfstoff Nimenrix zur Einlösung in der Apotheke ausgestellt. Die Kosten für den Impfstoff belaufen sich auf ca. 62 Euro.