Sehr geehrte Patienten, sehr geehrte Eltern,

hiermit weisen wir Sie darauf hin, dass Tauglichkeitsuntersuchungen, die Ausstellung von Attesten bzw. Duplikaten von Dokumenten sowie Reiseimpfungen nicht zum Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung gehören.

Wir müssen für diese Untersuchungen bzw. Leistungen daher eine Gebühr nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) erheben:

Für die Gebühren stellen wir Ihnen eine Rechnung bzw. eine Quittung aus. Diese können Sie bei Ihrer Krankenkasse mit einem Antrag auf Kostenerstattung einreichen, da einige Kassen die Kosten zumindest anteilig übernehmen.